Kinder mit Behinderungen können zur Entlastung ihrer Eltern einzelne Nächte in externen Betreuungsangeboten verbringen. Diese Möglichkeit der Entlastung ist für viele Eltern unverzichtbar und von grosser Bedeutung für ihre Gesundheit. Leider werden die Kosten nicht immer von der öffentlichen Hand übernommen, sodass die Eltern – teilweise unterstützt durch Spendengelder – oft selbst dafür aufkommen müssen. Nutzen Eltern ein durch Spenden oder privat finanziertes Angebot, wird aufgrund der heute gültigen Regelung allerdings die Hilflosenentschädigung (HE) auf ein Viertel gekürzt.
Aus der Sicht von Procap Schweiz handelt es sich hierbei um eine völlig unverständliche Kürzung, da die Kosten für das Betreuungsangebot privat bezahlt werden, gleichzeitig aber die Fixkosten zu Hause bestehen bleiben. Hürden für die Nutzung von Entlastungsangeboten für Eltern von Kindern mit Behinderungen wie die Kürzung der HE sollten abgebaut werden. Denn durch den Abbau solcher Hürden werden beispielsweise deutlich teurere Langzeitheimaufenthalte verhindert.
Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats (SGK-N) hat den Handlungsbedarf erkannt und im August 2022 eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht. Der Nationalrat folgte seiner Kommission in der Ratssitzung vom 15. Dezember 2022 und nahm die Motion deutlich an.
Procap Schweiz wird das Geschäft weiterverfolgen und hofft, dass im nächsten Schritt auch der Ständerat dem Nationalrat folgen wird.
Für weitere Auskünfte: Anna Pestalozzi, Stv. Leiterin Sozialpolitik bei Procap Schweiz: 062 206 88 97 oder anna.pestalozzi@procap.ch