Kinder mit Behinderungen können zur Entlastung ihrer Eltern einzelne Nächte in externen Betreuungsangeboten verbringen. Diese Möglichkeit der Entlastung ist für viele Eltern unverzichtbar. Leider werden die Kosten nicht immer von der öffentlichen Hand übernommen, sodass die Eltern teilweise selbst dafür aufkommen müssen. Nutzen Eltern ein solches selbst finanziertes Angebot, wird allerdings aufgrund der heute gültigen Regelung die Hilflosenentschädigung (HE) auf einen Viertel gekürzt.
Aus der Sicht von Procap Schweiz handelt es sich dabei um eine völlig unverständliche Regelung, da Eltern die Kosten für das Betreuungsangebot bezahlen, gleichzeitig aber ihre Fixkosten zu Hause bestehen bleiben. Nationalrat Benjamin Roduit (Mitte, VS) hat das Thema in der Frühlingssession aufgegriffen (Frage 22.7077). In seiner Antwort darauf machte der Bundesrat klar, dass er nicht von seiner bisherigen Vollzugspraxis abweichen will – obwohl er 2020 mit einer Verordnungsänderung selbst die rechtliche Grundlage und die Argumente dafür geliefert hatte. Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats (SGK-N) hat den Handlungsbedarf erkannt und nimmt sich nun des Themas an.
Procap wird das Geschäft weiterverfolgen und hofft, dass National- und Ständerat der SGK-N folgen werden.
Für weitere Auskünfte: Anna Pestalozzi, Stv. Leiterin Sozialpolitik bei Procap Schweiz: 062 206 88 97 oder anna.pestalozzi@procap.ch